In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten. (P2P, Tauschbörse)
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Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe
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