Gericht stellt GEZ-Gebühr für internetfähige PCs in Frage

Wer einen internetfähigen PC beruflich nutzt, muss dafür keine GEZ-Gebühren zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Falle eines Rechtsanwaltes, der gegen diese Gebühr geklagt hatte. (GEZ)

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