Auch wenn ein PC nur für berufliche Zwecke genutzt wird, müssen Rundfunkgebühren für das Gerät entrichtet werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und kassierte damit eine gegenläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. (GEZ)
-
ichdigital in Webnews
Oberverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für PCs
Related Post
-
4 OS X Screenshot Tools
Taking screen captures in OS X is pretty simple and powerful. Today I’ll explain how…