Werden persönliche Daten von Privatpersonen, aber auch Datensätze von Unternehmen und Behörden automatisiert verarbeitet, ist es zwingend vorgeschrieben, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Dieser kann sowohl aus dem Unternehmen selbst als auch als externer Dienstleister hinzugezogen werden. Grundlage für die Bestellung sind das Bundesdatenschutzgesetz und die länderrechtlichen Bestimmungen. Ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern ist die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht.
Dies ist aber auch dann schon der Fall, wenn zehn Mitarbeiter regelmäßig mit der Erfassung von Daten und deren weiterer Nutzung beauftragt sind. Auch Teilzeitmitarbeiter gelten hierbei als volle Arbeitskraft, damit das Gesetz durch die Hinzuziehung von Scheinselbstständigen nicht ausgehebelt werden kann.
Auch Geheimnisträger, zu denen beispielsweise Ärzte und Rechtsanwälte gehören, dürfen einen externen Datenschutzbeauftragten hinzuziehen. Dieser muss nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bestellt werden.
Wer ist für eine solche Ausbildung geeignet?
Zum Datenschutzbeauftragten können sich beispielsweise Führungskräfte und Mitarbeiter weiterbilden lassen, die im eigenen Unternehmen für die Datenverarbeitung verantwortlich zeichnen. Auch Inhaber und Angestellte von Unternehmen der EDV-Branche, die nunmehr als externe Datenschutzbeauftragte arbeiten möchten, können an einer Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten teilnehmen. Datenschutzbeauftragte werden übrigens nicht nur von Unternehmen und Behörden, sondern auch von Kirchen und Vereinen beschäftigt.
Wer also in einem Verein aktiv ist, kann auch hier als Datenschutzbeauftragter tätig werden.
Was beinhaltet die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten?
Zum Einen wird natürlich auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die EU-Datenschutzrichtlinie und auf die wichtigsten Datenschutzvorschriften eingegangen. Zugleich werden die Lehrgangsteilnehmer über die Grundzüge des Arbeitnehmerdatenschutzes und des Internetdatenschutzes aufgeklärt. Auch die Bereich Telekommunikationsdaten, interne Telekommunikationsanlagen, DECT, Möglichkeiten der Datenvermeidung oder zumindest deren Reduzierung, das Verteilen von Nachrichten und die Minimierung der Daten im Rahmen der Entgeltabrechnung sind weitere Schwerpunkte der Ausbildung.
Zugleich sollte im Rahmen der Ausbildung auch auf die Gefahren unzureichenden Virenschutzes, über Zugänge von außen, die Möglichkeit der Fernwartung (mit den dazugehörigen Datenschutzbestimmungen) und auf die Bildschirmarbeitsverordnung eingegangen werden.
Eine Datenschutzbeauftragter Ausbildung ist zum Beispiel beim Anbieter modal.de möglich. Dieser führt bundesweit Kurse durch, die sich über einen Zeitraum von 5 Tagen erstrecken, aber auch als Wochenendseminare abgehalten werden. Der Arbeitgeber muss Mitarbeitern die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten ermöglichen und hierfür auch die anfallenden Kosten übernehmen. Selbiges gilt natürlich auch für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen und Schulungen, für die der Mitarbeiter freigestellt muss. Anfallende Kosten hat der Arbeitgeber zu übernehmen, der ja auch von den neu gewonnenen Kenntnissen profitiert.
Datenschutzbeauftragter Schulung/Weiterbildung
Auch nach erfolgreicher Ausbildung muss ein Datenschutzbeauftragter regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen bzw. Schulungen teilnehmen und die Teilnahme durch ein Zertifikat belegen. Immer wieder gibt es gerade im Bereich des Datenschutzes Gesetzesänderungen, Richtlinien werden geändert und dergleichen mehr. Sie als Datenschutzbeauftragter Ihres Unternehmens, aber auch als externer Beauftragter, sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Wissen auf dem aktuellsten Kenntnisstand ist.
Während der Weiterbildungsmaßnahmen kommen unter anderem der Datenschutz bei Cloud-Services (dazu gehören Google und Microsoft Office 365), der Standarddatenverkehr innerhalb Deutschlands, der EU und dem nichteuropäischen Ausland zur Sprache. Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahmen profitieren nicht nur vom Wissen über die neuen Gesetze und Richtlinien zum Datenschutz, sondern auch vom Austausch der Kursteilnehmer untereinander, der Teilnahme an Diskussionsrunden, erhalten Umsetzungsempfehlungen und können auch Kooperationen mit anderen Schulungsteilnehmern eingehen. Eine Datenschutzbeauftragter Seminar ist beim oben genannten Ausbilder möglich. Informationen zu den einzelnen Schulungsangeboten finden Sie auf dessen Webseite.