Klares Regelwerk für den Betrieb von Drohnen

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Durch die Bundesregierung wurde der Einsatz von Drohnen neu geregelt. Diese Regelungen gelten ebenfalls für die Nutzung von Quadrocopter in der Landwirtschaft. Die Verordnung wurde am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 7. April 2017 in Kraft. Eine Pflicht zur Kennzeichnung und die Vorlage eines Kenntnisnachweises treten am 1. Oktober 2017 in Kraft. Immer mehr Personen besitzen ein UAV (Unmanned Aerial Vehicle) in Deutschland. Auch Drohnen, die bereits in der Landwirtschaft eingesetzt werden, sind zu finden. Die Verordnung zur Betriebsregelung von unbemannten Fluggeräten sieht Flugverbote für sensible Areale, die Pflicht zur Kennzeichnung und additionale Anforderungen für die Hobbypiloten vor. Damit sollen Unfälle, Kollisionen und Abstürze in den privaten Bereich von Bürgern ausgeschlossen werden. Nachfolgende Regelungen gelten unverzüglich für Drohnen.

Die Pflicht zur Kennzeichnung

Bei einem Gewicht von über 250 Gramm, worunter der überwiegende Teil der Quadrocopter fällt, ist eine Kennzeichnungspflicht erforderlich. Bei einem Unfall kann auf diese Weise der Besitzer festgestellt werden. Auf dem Fluggerät ist der Name und die komplette Anschrift auch bei der Nutzung auf Modellflugplätzen anzubringen. Es ist unzureichend, die Infos auf Papier und mit Klebestreifen zu befestigen. Der Gesetzgeber verlangt eine feuerfeste und permanente Kennzeichnung. Eine Möglichkeit ist eine Plakette aus Aluminium, die in Fachgeschäften offeriert wird. Als Übergangszeit bleibt den Hobbypiloten bis zum Oktober, die erforderlichen Informationen anzubringen.

Wer muss einen Kenntnisnachweis vorlegen?

Weitere Auflagen werden für voluminösere und professionelle Drohnen verlangt. Die Piloten müssen einen Kenntnis- oder Flugkundenachweis für Drohnen ab zwei Kilogramm Startgewicht vorweisen. Die Ähnlichkeit mit dem Drohnenführerschein ist erstaunlich und die Erteilung erfolgt über dem Luftfahrt-Bundesamt oder einem der Luftsportverbände. Er dient als Nachweis für Piloten, dass sie sich mit dem Regelwerk des Luftverkehrs auskennen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre und die Bescheinigungen erhalten eine Gültigkeit von 5 Jahren. Liegt bereits eine Pilotenlizenz vor, ist kein additionaler Kenntnisnachweis erforderlich. Auf Modellflugplätzen ist er für den Drohnenbetrieb nicht notwendig.

Wer muss eine Erlaubnispflicht vorlegen?

Bei einem Startgewicht ab fünf Kilogramm treten die strengsten Auflagen in Kraft. Die jeweilige Landesluftbehörde muss für den Start eine Aufstiegsgenehmigung erteilen. Zusätzlich ist eine Ausnahmeerlaubnis für Flüge notwendig, deren Höhe 100 Meter übersteigt. Die meisten privaten Hobbypiloten bleiben von diesen Auflagen verschont. Wichtig ist jedoch: Drohnen benötigen für den Flug eine Genehmigung, wenn sie außerhalb des Sichtkontakts des Piloten geflogen werden.

Flugverbote

Der Betrieb von unbemannten Flugmodellen und Luftfahrtsystemen ist hier nicht erlaubt:

  • Außerhalb des Sichtkontaktes des Piloten
  • Ein seitlicher Abstand von 100 Metern zu Unfallgeschehen, Katastrophengebieten, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Organisationen und Behörden mit Aufgaben für die Sicherheit, mobile Einrichtungen und Militär bei angemeldeten Übungen und Manövern.
  • Eine 100 Meter über und seitliche Differenz zu Begrenzungsbereichen von Industrieanlagen, militärischen Anlagen und deren Organisationen, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern sowie der Anlagen von Erzeugung und Verteilung von Energie.
  • Über und seitlicher Abstand von 100 Meter zu Grundstücken mit Immobilien auf Bundes- und Landesebene, internationale Organisationen, Liegenschaften von Sicherheitsbehörden und der Polizei sowie Bundesstraßen, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen sowie diplomatische und konsularische Vertretungen.
  • Über Naturschutzgebieten
  • Über Wohngrundstücken, wenn die Aufstiegsmasse mehr als 250 Gramm beträgt und der Quadrocopter Funksignale in optischer und akustischer Form empfangen, übertragen und aufzeichnen kann. Ausgenommen der betroffene Grundstückseigentümer stimmt den Überflug zu.
  • In Flughöhen über 100 Metern.

Der Überflug von Wohngebieten

Immer wieder sorgte dieses Thema in den letzten Jahren für Gesprächsstoff. Unterschiedliche Gesetzte und Richtlinien spielten hier eine wichtige Rolle. In der neuen Regelung dürfen Quadrocopter mit einem Gewicht über 250 Gramm nicht über Wohngebiete fliegen. Leichtere Modelle erhalten die Erlaubnis, wenn sie nicht mit einer Kamera ausgestattet sind. Ein Quadrocopter mit Kamera über Wohngebiete ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelung: Immobilienbesitzer erlaubten dem Piloten den Überflug oder es handelt sich um das eigenen Grundstück.

Besteht die Notwendigkeit einer Versicherung?

Durch die neue Verordnung wird auch nicht an der gesetzlichen Versicherungspflicht gerüttelt. Sie ist für private und gewerbliche Piloten notwendig.

Benutzung von Videobrillen

Flüge, die bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden, können mit einer Videobrille durchgeführt werden. Dabei darf der Quadrocopter nicht schwerer als 250 Gramm sein und eine zusätzliche Person ist in Sichtkontakt der Drohne und ermöglicht, den Piloten auf eventuelle Gefahren hinzuweisen. Die Regeln werden am 1. Oktober 2017 Pflicht. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Plakette vorhanden und bei über zwei Kilogramm schweren Drohnen liegt kein Kenntnisnachweis vor, wird strafrechtlich verfolgt und es muss ein Bußgeld entrichten werden.

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