Wer einen Onlineshop betreibt, der muss derzeit vermehrt die Augen offen halten, da einige Neuerungen anstehen. Das gilt von gesetzlichen Vorgaben bis hin zu Änderungen im Online-Marketing mit Google. Wir klären darüber auf, was man jetzt in Angriff nehmen und was man wissen sollte.
Änderungen beim Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung naht mit großen Schritten. Wer einen Onlineshop betreibt, der sollte sich unbedingt vergewissern, dass dieser alle Vorgaben erfüllt – ansonsten drohen teils hohe Bußgelder. Zwar gibt es für kleine Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten Ausnahmen, wenn es um die Verpflichtung geht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Doch um auf Nummer sicher zu gehen, lohnt es sich, noch vor dem Inkrafttreten am 25. Mai den gesamten Betrieb von einem Datenschutzexperten überprüfen zu lassen.
Doch das war noch nicht alles. Denn zusätzlich zur DSGVO ist auch eine EU-weite ePrivacy-Verordnung in Planung. Darin geht es zum Beispiel um strengere Auflagen zur Nutzung von Cookies und zur Erfassung und Weitergabe persönlicher Daten. Bisher gibt es zwar einen Entwurf, aber noch keine endgültige Fassung der Verordnung. Wie der Digital Guide in seinem Artikel zur ePrivacy-Verordnung schreibt, ist vor 2019 keine Einigung über eine abschließende Version zu erwarten. Es werde außerdem eine einjährige Übergangsphase geben, sodass Onlineshops und andere digitale Unternehmen ausreichend Zeit haben, um auf die neuen Vorgaben zu reagieren.
Änderungen im Online-Marketing
Besonders aufmerksam sollte man zurzeit auch bei der Vermarktung seines Shops im Internet sein. Denn Google hat einige Neuerungen im Bereich Onlinemarketing beschlossen. So wurden kürzlich alle inaktiven AdWords-Konten deaktiviert, die in den vergangenen 15 Monaten keine Ausgaben hatten. Als Begründung wurde genannt, dass man die Nutzung von AdWords beschleunigen wolle. Wer ein AdWords-Konto besitzt, das deaktiviert wurde, und dieses wieder benötigt, kann es in wenigen Schritten reaktivieren. Wie das geht, erklärt Google auf dieser Seite.
Außerdem hat Google nun den Mobile-First-Index ausgerollt. Grund dafür ist die vermehrte Smartphone-Nutzung beim Internetsurfen. Der Mobile-First-Index bedeutet, dass Google bei der Analyse der Webseiten zur Erstellung des Suchergebnis-Rankings nun die mobile Seite und nicht die Desktop-Version auswertet. Entsprechend wichtig ist es für die Suchmaschinenoptimierung, dass die mobile Version des eigenen Onlineshops der Desktop-Variante in nichts nachsteht und keine Inhalte oder Metadaten fehlen. Außerdem sollten sich Seitenbetreiber laut Google auf vermehrten Traffic auf ihren mobilen Seiten durch die Crawler der Suchmaschine einstellen. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass ihre Server über genügend Kapazitäten dafür verfügen.